1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend AGB) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Sprachdienstleister Planet A Language Solutions (nachstehend Planet A) und dem Auftraggeber, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für Planet A nur verbindlich, wenn sie von Planet A ausdrücklich anerkannt werden.
1.3. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
2. Umfang der Sprachdienstleistung
2.1. Planet A erbringt gegenüber dem Auftraggeber die auf der Website von Planet A angebotenen Dienstleistungen sowie die Planung und Durchführung der jeweils zugehörigen Zusatzdienstleistungen im Rahmen des Projektmanagements.
2.2. Planet A erledigt alle Tätigkeiten im Rahmen der Auftragsausführung nach bestem Wissen und nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Berufsausübung.
3. Preise
3.1. Die für die jeweiligen Sprachdienstleistungen in Rechnung gestellten Preise beruhen auf den Wort- oder Stundentarifen von Planet A oder werden als Pauschalbetrag angeboten und entsprechen dem schriftlich vereinbarten und vom Auftraggeber unterzeichneten Angebot.
3.2. Alle Preise verstehen sich netto und ggf. zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
4.1. Der Auftraggeber unterrichtet Planet A vor der Auftragserteilung über die projektspezifischen Vorgaben (Zielgruppe, Verwendungszweck, Ansprechpartner/innen für Rückfragen, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, äußere Form der Dokumente etc.).
4.2. Ist das Dienstleistungsprodukt für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber Planet A rechtzeitig vor der Drucklegung einen Korrekturabzug, damit Planet A eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu prüfen.
4.3. Spätestens bei Erteilung des Auftrags stellt der Auftraggeber Planet A zur Auftragsausführung hilfreiche Informationen und Unterlagen zur Verfügung (bereits bestehende Übersetzungen, Glossare, Erläuterungen von Abkürzungen, Anschauungs- und Schulungsmaterial sowie relevante Publikationen, Internetseiten, Paralleltexte und Hintergrundtexte etc.).
4.4. Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Bereitstellung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten von Planet A.
5. Zahlung
5.1. Die Rechnungen von Planet A sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und ohne Abzug zahlbar. Die Zahlung hat, sofern nicht anderweitig vereinbart, per Banküberweisung auf das von Planet A genannte Konto zu erfolgen.
5.2. Planet A kann bei umfangreichen Texten einen angemessenen Vorschuss verlangen, der mit dem Auftraggeber im Voraus vereinbart wird.
5.3. Wurde zwischen dem Auftraggeber und Planet A eine Teilzahlung vereinbart, ist Planet A bei Zahlungsverzug des Auftraggebers berechtigt, die Arbeit an gegenwärtigen Aufträgen für diesen Auftraggeber ohne Rechtsfolgen für Planet A so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Allerdings setzt Planet A den Auftraggeber umgehend über die Einstellung der Arbeit in Kenntnis.
5.4. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlich festgelegter Höhe in Anrechnung gebracht.
6. Lieferung
6.1. Der Liefertermin wird zwischen Planet A und dem Auftraggeber vereinbart und bildet einen wesentlichen Vertragsbestandteil des von Planet A angenommenen Auftrags. Sollte der Liefertermin nicht eingehalten werden können, hat Planet A den Auftraggeber umgehend zu informieren und bekannt zu geben, bis zu welchem Termin die Dienstleistung erbracht wird.
6.2. Erfüllt der Auftraggeber seine Verpflichtung zur Bereitstellung von Unterlagen oder zur Leistung einer Voraus- und/oder Teilzahlung nicht rechtzeitig, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend um den Zeitraum, um den Planet A die erforderlichen Unterlagen zu spät zur Verfügung gestellt wurden bzw. die Zahlung zu spät eingegangen ist.
6.3. Die Lieferung des Dienstleistungsprodukts erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers und für gewöhnlich in elektronischer Form in einfacher Ausfertigung. Planet A haftet nicht für die Beschädigung oder den Verlust des Dienstleistungsprodukts im Rahmen der elektronischen Übermittlung.
6.4. Sofern nicht anderweitig vereinbart, verbleiben die vom Auftraggeber Planet A zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Auftrags bei Planet A. Planet A hat dafür zu sorgen, dass diese Unterlagen sorgsam verwahrt werden, sodass Unbefugte keinen Zugang dazu haben, die Geheimhaltungspflicht nicht verletzt wird und die Unterlagen nicht vertragswidrig verwendet werden können.
6.5. Eine Lieferung gilt als erfolgt, wenn das Dienstleistungsprodukt nachweislich an den Auftraggeber abgeschickt wurde (im Postausgang registriert ist). Auf Wunsch kann das Dienstleistungsprodukt als CD oder Ausdruck zugesandt werden. Der Versand auf dem Postweg wird gesondert in Rechnung gestellt.
7. Höhere Gewalt
7.1. Im Falle des Eintritts höherer Gewalt haben die Parteien, soweit möglich, unverzüglich einander davon zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl den Auftraggeber als auch Planet A, vom Auftrag zurückzutreten. Planet A hat in diesem Fall Anspruch auf bereits getätigte Aufwendungen und ein angemessenes Honorar für die bereits erbrachten Leistungen.
8. Mängel
8.1. Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt ausschließlich in die Verantwortlichkeit des Auftraggebers.
8.2. Planet A behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf die Beseitigung von möglichen im Dienstleistungsprodukt enthaltenen Mängeln.
8.3. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung ist innerhalb von zwei Wochen nach Erbringung der Sprachdienstleistung geltend zu machen. Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.
8.4. Mängel, die auf schlecht lesbaren, fehlerhaften oder unvollständigen Textvorlagen oder nicht vorhandenen Textzusammenhängen beruhen, fallen nicht in den Verantwortungsbereich von Planet A.
8.5. Stilistische Verbesserungen und Abstimmungen von spezifischer Terminologie (insbesondere von branchen- bzw. firmeneigenen Fachausdrücken) gelten nicht als Mängel und sind von jeder Haftung ausgeschlossen.
8.6. Zur Mängelbeseitigung gewährt der Auftraggeber Planet A eine angemessene Frist und Gelegenheit zur Verbesserung seines Dienstleistungsprodukts. Verweigert er diese, ist Planet A von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von Planet A behoben, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung.
8.7. Wenn Planet A die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne die Mängel zu beseitigen, kann der Auftraggeber eine Herabsetzung der Vergütung (Preisminderung) verlangen. Bei unwesentlichen Mängeln besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht.
8.8. Ansprüche des Auftraggebers gegen Planet A aufgrund von Mängeln der erbrachten Dienstleistung verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, ein Jahr nach der Abnahme des Dienstleistungsprodukts.
9. Haftung
9.1. Planet A haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Planet A trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen.
9.2. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung der wesentlichen Vertragspflichten, ist hierbei jedoch auf den typischerweise voraussehbaren Schaden begrenzt.
9.3. Schadenersatzansprüche gegen Planet A sind, sofern nicht anderweitig gesetzlich vorgeschrieben, auf die Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt und innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens, spätestens aber 12 Monate nach Beendigung des jeweiligen Dienstleistungsvertrages geltend zu machen. Der Auftraggeber hat den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von Planet A zurückzuführen ist.
9.4. Der Auftraggeber darf das Dienstleistungsprodukt nur zu dem von ihm angegebenen Zweck verwenden. Andernfalls besteht keine Haftung von Planet A.
10. Geheimhaltung und Datenverarbeitung
10.1. Planet A verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers, insbesondere über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.
10.2. Jegliche Datenverarbeitung erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung. Der Auftraggeber stimmt der Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch Planet A ausdrücklich zu. Zu steuer-, unternehmens- und vertragsrechtlichen Zwecken können von Planet A personenbezogene Daten verarbeitet und auch nach dem Ende des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, solange diese Speicherung oder Verarbeitung zur Erfüllung von vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten nötig ist. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht.
10.3. Der Auftraggeber hat gemäß den Bestimmungen der DSGVO folgende Rechte: Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sowie Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzbehörde. Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an die Verantwortlichen Lisa McCarthy und Katrin Nell per E-Mail an info@planetalanguagesolutions.com.
11. Mitwirkung Dritter
11.1. Planet A ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags fachkundige Dritte heranzuziehen.
11.2. Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat Planet A dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Punkt 10.1. verpflichten.
12. Eigentumsvorbehalt
12.1. Das Dienstleistungsprodukt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Vertrag erwachsenen Verbindlichkeiten Eigentum von Planet A. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
12.2. lm Zuge eines oder mehrerer Aufträge von Planet A angelegte Translation Memorys oder Terminologiedatenbanken sind, sofern nicht anders vereinbart, Eigentum von Planet A. Sollte der Auftraggeber eine Übergabe wünschen, ist dies ein Zusatzauftrag, der entsprechend zu vergüten ist.
12.3. Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Translation Memorys und Terminologiedatenbanken bleiben, sofern nicht anders vereinbart, weiterhin Eigentum des Auftraggebers.
13. Urheberrecht
13.1. Planet A ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die Ausgangstexte übersetzen oder anderweitig bearbeiten zu lassen. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über alle Rechte verfügt, die für die Ausführung des Auftrags erforderlich sind.
13.2. Der Name eines Sprachdienstleisters darf nur dann einem veröffentlichten Text bzw. Textteil beigefügt werden, wenn das gesamte Dienstleistungsprodukt unverändert von diesem stammt.
13.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Planet A gegenüber allen Ansprüchen, die von Dritten aus Verletzungen von Urheberrechten, gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber keinen Verwendungszweck angegeben hat bzw. das Dienstleistungsprodukt zu anderen als den angegebenen Zwecken verwendet wird.
14. Rücktrittsrecht
14.1. Der Auftraggeber verzichtet ausdrücklich auf sein Rücktrittsrecht in dem Fall, dass Planet A mit der Auftragsausführung bereits begonnen und den Auftraggeber darüber verständigt hat.
15. Salvatorische Klausel
15.1. Die Wirksamkeit dieser AGB wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.
15.2. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck bzw. Ergebnis möglichst nahe kommt.
16. Änderungen und Ergänzungen
16.1. Planet A behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
16.2. Sämtliche Änderungen und Ergänzungen dieser AGB und sonstige Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und Planet A bedürfen der Schriftform.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
17.1. Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen AGB unterliegen, ist der Geschäftssitz von Planet A.
17.2. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten sind die gerichtlichen Instanzen in Barcelona zuständig.
17.3. Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt spanisches Recht.